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Absolute Vertretungspflicht im Revisionsrekursverfahren über die Sachwalterschaft für behinderte Personen

FamilienrechtFelicitas Parapatis (Glosse)FamZ 2006/54FamZ 2006, 165 - 166 Heft 3 v. 1.9.2006

§ 6 Abs 2 AußStrG; § 10 Abs 4 AußStrG

Im Fall der Missachtung der absoluten Vertretungspflicht im Revisionsrekursverfahren bezüglich der Besachwalterung behinderter Personen muss ein Verbesserungsauftrag erteilt werden, der den Mangel konkretisiert.

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