Zusammenfassung: Im Fall des Wohnsitzwechsels des Pflegebefohlenen in einen anderen Gerichtssprengel während Verfahrensanhängigkeit kann die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Sachwalterbestellung auf das nunmehr zuständige Wohnsitzgericht des Betroffenen übertragen werden.
OLG Graz 05.05.2006, 12 Nc 11/06v