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Kein Kostenersatz im Vorschussrückersatzverfahren

FamilienrechtMathias Neumayr (Glosse)FamZ 2006/50FamZ 2006, 137 Heft 3 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Das gesamte Unterhaltsverfahren für minderjährige Kinder, also auch das Vorschussrückerstattungsverfahren ist vom Geltungsbereich der Kostenersatzbestimmung des § 78 AußStrG ausgeschlossen.

LG Linz 06.07.2005, 15 R 49/06s

Rechtsgrundlagen: § 78 AußStrG; § 101 Abs 2 AußStrG; § 25 UVG

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