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Kein Kostenersatz im Vorschussbewilligungsverfahren

FamilienrechtFamZ 2006/49FamZ 2006, 137 Heft 3 v. 1.9.2006

§ 78 AußStrG; § 101 Abs 2 AußStrG; § 10 UVG

Im Unterhaltsvorschussgenehmigungsverfahren kann kein Kostenersatzanspruch geltend gemacht werden.

OGH 02.03.2006, 2 Ob 48/06g

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