§ 2 Abs 1 UVG
Im Fall der Haushaltsgemeinschaft zwischen Unterhaltsschuldner und -gläubiger kann kein Unterhaltsvorschuss gewährt werden. Der fehlende Beitrag des Unterhaltsschuldners zu den gemeinsamen Haushaltskosten ändert daran nichts.
OGH 10.05.2006, 7 Ob 171/05m