§ 6 Abs 1 AußStrG; § 62 AußStrG
Auch die Zurückweisung eines Rekurses mangels Beschwer ist vom Begriff des " Revisionsrekurses" umfasst und erfordert eine anwaltliche Vertretung.
OGH 26.01.2006, 8 Ob 9/06s
§ 6 Abs 1 AußStrG; § 62 AußStrG
Auch die Zurückweisung eines Rekurses mangels Beschwer ist vom Begriff des " Revisionsrekurses" umfasst und erfordert eine anwaltliche Vertretung.
OGH 26.01.2006, 8 Ob 9/06s