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Rekurslegitimation des Leiters der Einrichtung bei beendeten Maßnahmen; Neuerungen im Rekursverfahren; Begriff der Freiheitsbeschränkung

FamilienrechtFamZ 2006/38FamZ 2006, 98 Heft 2 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Das LG Eisenstadt nimmt zum Rekursrecht des Einrichtungsleiters bei Aufhebung der freiheitsbeschränkenden Maßnahme Stellung und erläutert, dass bei nachträglichen Änderungen des Sachverhalts auf den Zeitpunkt der Rekursentscheidung abzustellen ist. Weiters führt das LG Eisenstadt aus, dass auch der Einsatz medikamentöser Mittel eine Freiheitsbeschränkung nach § 3 HeimAufG begründen kann.

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