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Handlungsfähigkeit für Namhaftmachung einer Vertrauensperson

FamilienrechtFamZ 2006/37FamZ 2006, 97 Heft 2 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Die Namhaftmachung einer Vertrauensperson durch einen Heiminsassen setzt zwar nicht die Geschäftsfähigkeit des Heimbewohners voraus, dessen Wille muss aber - allenfalls schlüssig - klar erschlossen werden können.

LG Innsbruck 14.04.2006, 53 R 29/06p

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