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Nachbesserungsbedarf beim Verbot der Frühehe

BeitragAufsatzMathias WalchEF-Z 2026/53EF-Z 2026, 105 - 108 Heft 3 v. 24.4.2026

Mit dem Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass er Frühehen und Cousin-Ehen ablehnt. Im Beitrag wird herausgearbeitet, dass bei der Umsetzung dieses Anliegens Nachbesserungsbedarf besteht.

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