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Fristen in Abstammungsangelegenheiten

BeitragAufsatzConstanze Fischer-CzermakEF-Z 2026/52EF-Z 2026, 99 - 105 Heft 3 v. 24.4.2026

Die Begründung der rechtlichen Abstammung durch Gerichtsbeschluss oder Anerkenntnis ist unbefristet möglich, lediglich für die gerichtliche Feststellung durch Zeugungsvermutung nach dem Tod des Mannes ist eine Frist vorgesehen. Für die Beseitigung der Abstammung durch Feststellung der Nichtabstammung, Abänderung einer gerichtlich festgestellten Abstammung oder Rechtsunwirksamerklärung eines Anerkenntnisses sind mehrere Fristen zu beachten. Der vorliegende Beitrag enthält eine Zusammenschau dieser Fristen.

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