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Pflichtteilsminderung: Kein Naheverhältnis bis zum Tod

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2026/68EF-Z 2026, 130 - 131 Heft 3 v. 24.4.2026

§ 776 ABGB

Eine Pflichtteilsminderung nach § 776 ABGB ist nur möglich, wenn das in § 776 Abs 1 ABGB geforderte Fehlen eines Naheverhältnisses bis zum Tod andauerte.

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