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Die Nichtbeteiligung und ihre Wirkungen

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2026/69EF-Z 2026, 132 - 133 Heft 3 v. 24.4.2026

§ 157 Abs 3 AußStrG

Das Unterbleiben einer Erbantrittserklärung binnen gesetzter Frist hat die Wirkung einer Erbsentschlagung, die aber jederzeit durch Nachholung der Erbantrittserklärung aufgehoben werden kann, solange das Gericht nicht an einen gefassten Beschluss über die Einantwortung gebunden ist.

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