§§ 245, 246, 264 ABGB
Das Gericht kann in Fällen fehlender Entscheidungsfähigkeit bei der Errichtung der gewählten Erwachsenenvertretung diese beenden.
4 Ob 120/25z
§§ 245, 246, 264 ABGB
Das Gericht kann in Fällen fehlender Entscheidungsfähigkeit bei der Errichtung der gewählten Erwachsenenvertretung diese beenden.
4 Ob 120/25z
