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Kaum zu glauben: Mordversuch an der Exfrau, um sich den Unterhalt zu sparen

RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2026/64EF-Z 2026, 126 - 128 Heft 3 v. 24.4.2026

§§ 94, 231 ABGB; §§ 66 ff EheG

Einem Unterhaltspflichtigen, der zu einer Erwerbstätigkeit aus triftigen Gründen (Krankheit, Haft, Schwangerschaft, Alter etc) nicht in der Lage ist, kann wegen der fehlenden Leistungsfähigkeit ein potenzielles Einkommen nicht unterstellt werden.

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