§ 231 ABGB
Sonderbedarf eines Kindes wird unter anderem dann anerkannt, wenn das Kind über eine besondere Begabung verfügt, die im Hinblick auf eine berufliche Karriere gefördert werden soll. Dies wird etwa im Fall eines besonderen sportlichen Talents bejaht, wenn das Kind in den Kader eines Sportverbands aufgenommen wurde und bereits zahlreiche Wettbewerbe gewonnen hat.

