§§ 13, 16, 132 AußStrG; §§ 21, 167, 223, 241, 258, 277, 279, 282, 1431, 1435 ABGB; § 1 AHG
Die Verletzung der aus § 21 Abs 1 ABGB abgeleiteten Fürsorgepflicht des Gerichts kann zu Amtshaftungsansprüchen führen.
Die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung des Verkaufs einer Liegenschaft weit unter dem Wert ist unvertretbar.

