§ 364c ABGB
Auf einen unterbleibenden künftigen Erwerb der (gesamten) Liegenschaft oder deren Werts als gesetzlicher Erbe der Beklagten oder eine Minderung eines künftigen Pfichtteilsanspruchs aufgrund der verbotswidrigen (Teil-)Veräußerung kann der Kläger im vorliegenden Fall einen Schadenersatzanspruch gegenüber der Beklagten nicht erfolgreich stützen.

