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Der enthobene Vorsorgebevollmächtigte und seine Rechte

RechtsprechungJudikaturThomas TraarEF-Z 2026/18EF-Z 2026, 36 - 39 Heft 1 v. 18.12.2025

§§ 2, 45, 119, 120 AußStrG; §§ 239, 240, 246 ABGB

Die Vertretungsbefugnis des Vorsorgebevollmächtigten für den Betroffenen im Erwachsenenschutzverfahren bleibt bei entsprechendem Wirkungsbereich auch dann aufrecht, wenn das Erwachsenenschutzverfahren die Beendigung der Vorsorgevollmacht betrifft und wenn der Beendigung der Vorsorgevollmacht vorläufige Wirksamkeit zuerkannt wurde.

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