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RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2026/14EF-Z 2026, 30 - 32 Heft 1 v. 18.12.2025

§ 97 EheG

Einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, dass eine zwischen den Ehegatten in Notariatsaktsform geschlossene Vorausvereinbarung gem § 97 Abs 5 EheG durch eine formfreie (Aufteilungs)vereinbarung gem § 97 Abs 5 EheG aufgehoben worden sei, fehlt es am rechtlichen Feststellungsinteresse; diese Frage der (Un)gültigkeit der Vorausvereinbarung ist vielmehr im außerstreitigen Aufteilungsverfahren gem §§ 81 ff EheG zu klären.

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