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Intelligenzminderung als vergleichbare Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit

RechtsprechungJudikaturThomas TraarEF-Z 2025/82EF-Z 2025, 181 Heft 4 v. 23.6.2025

§§ 239, 271 ABGB

Auch eine deutlich unterdurchschnittliche allgemeine intellektuelle Leistungsfähigkeit (hier leichtgradige Intelligenzminderung kombiniert mit Analphabetismus), wenn damit eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zur selbstbestimmten Verhaltenssteuerung verbunden ist, kann eine psychische Krankheit oder vergleichbare Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit sein.

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