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Der bewirtungs- und spendenfreudige Bürgermeister

RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2025/76EF-Z 2025, 174 - 175 Heft 4 v. 23.6.2025

§ 231 ABGB

Ausgaben eines Politikers für Getränke- und Essenseinladungen sowie für Spenden und Sponsoring sind Repräsentationsaufwendungen, die der Förderung des gesellschaftlichen Ansehens des Amtsträgers dienen, aber nicht zu Lasten der Unterhaltsberechtigten ausschlagen dürfen. Sie können daher ungeachtet einer allfälligen steuerlichen Absetzbarkeit keine Verminderung der Unterhaltsbemessungsgrundlage bewirken.

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