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Wechsel vom Natural- zum Geldunterhalt und umgekehrt (§ 1418 ABGB) Zugleich eine Besprechung der E 1 Ob 118/24w

BeitragAufsatzRudolf ReischauerEF-Z 2025/28EF-Z 2025, 54 - 57 Heft 2 v. 18.2.2025

Die E 1 Ob 118/24w behandelt den Wechsel von der Naturalunterhalts- zur Geldunterhaltsplicht während der monatlichen Unterhaltsperiode und kommt zum Ergebnis, dass der Geldunterhaltsanspruch ab dem Zeitpunkt des Wechsels zusteht. Die nachstehende Abhandlung teilt diese Meinung, behandelt aber auch den umgekehrten Fall mit dem Ergebnis, dass zu Gunsten des Unterhaltsverpflichteten ein Bereicherungsanspruch entsteht.

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