Die E 1 Ob 118/24w behandelt den Wechsel von der Naturalunterhalts- zur Geldunterhaltsplicht während der monatlichen Unterhaltsperiode und kommt zum Ergebnis, dass der Geldunterhaltsanspruch ab dem Zeitpunkt des Wechsels zusteht. Die nachstehende Abhandlung teilt diese Meinung, behandelt aber auch den umgekehrten Fall mit dem Ergebnis, dass zu Gunsten des Unterhaltsverpflichteten ein Bereicherungsanspruch entsteht.

