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Die überkonfessionelle Morgengabe

RechtsprechungJudikaturMarco NademleinskyEF-Z 2025/24EF-Z 2025, 43 - 46 Heft 1 v. 17.12.2024

§§ 1, 19 IPRG; §§ 1217, 1232 ABGB aF

Eine Rechtswahl- und oder Gerichtsstandsvereinbarung reicht für die Herstellung der nach § 1 IPRG erforderlichen Auslandsberührung nicht aus.

Die Verpflichtung des Mannes, seiner Gattin eine Morgengabe zu geben, muss in der Form eines Ehepakts übernommen werden und bedarf daher eines Notariatsakts.

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