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Ungarische Lebensgemeinschaft ist keine eingetragene Partnerschaft

RechtsprechungJudikaturMarco NademleinskyEF-Z 2025/23EF-Z 2025, 42 - 43 Heft 1 v. 17.12.2024

§ 27a IPRG

Die Wirksamkeit einer im Ausland begründeten Partnerschaft ist aufgrund des nach § 27a IPRG anzuwendenden Rechts zu prüfen. Dafür bedarf es aber zunächst einer (ersten) Qualifikation als "eingetragene Partnerschaft".

10 Ob S 80/24y

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