Mit dem Abstammungsrechts-AnpassungsG hat der Gesetzgeber nicht nur auf die Aufhebung des § 144 ABGB durch den VfGH reagiert, sondern auch die nicht-medizinisch assistierte Fortpflanzung im ABGB geregelt. Dies dient als Anlass, um die Problemstellungen rund um die Drittsamenspende aus grundrechtlicher Sicht zu beleuchten.
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