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Déjà-vu mit dem Gesetzgeber. Säumig oder lustlos? Oder doch nicht gans?

EditorialAufsatzEdwin GitschthalerEF-Z 2024/111EF-Z 2024, 241 Heft 6 v. 24.10.2024

Vor knapp einem Jahr rätselten interessierte (Familienrechts)kreise, wie wohl ab 1. 1. 2024 das österreichische Abstammungsrecht aussehen könnte. Warum? Weil der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 30.

Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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