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Über Sinn und Zweck einer Erziehungsberatung

RechtsprechungJudikaturReinhard HuterEF-Z 2024/118EF-Z 2024, 260 - 261 Heft 6 v. 24.10.2024

§ 107 Abs 3 Z 1 AußStrG

Eine Erziehungsberatung soll Blick und Aufmerksamkeit der Eltern auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder lenken und sie zu einem Dialog hierüber sowie zu Haltungs- und Verhaltensänderungen hinführen.

Dies kann auch einen länger andauernden Beratungsprozess und eine wiederholte Anordnung bedeuten.

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