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Anrechnungspflichtige Geldschenkungen

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2024/105EF-Z 2024, 236 Heft 5 v. 21.8.2024

§ 784 Fall 1 ABGB

Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen der Ausnahme des § 784 Fall 1 ABGB (Schenkungen aus Einkünften ohne Schmälerung des Stammvermögens) liegt beim Beschenkten. Hier hätte daher die Klägerin vorbringen und beweisen müssen, dass die Schenkungen durch die Nettoeinkünfte (minus Lebenshaltungskosten) gedeckt waren.

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