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Mündliche Unterhaltsvereinbarungen mit dem KJHT

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2021/75EF-Z 2021, 177 - 179 Heft 4 v. 21.6.2021

§ 190 Abs 3 ABGB

§ 190 Abs 3 ABGB ist auch auf mit oder vor dem Kinder- und Jugendhilfeträger nach § 210 Abs 2 ABGB abgeschlossene Vereinbarungen anzuwenden, weshalb bspw auch eine mündliche Absprache des unterhaltspflichtigen Vaters mit dem Kinder- und Jugendhilfeträger über die Bereinigung des Unterhaltsanspruchs dem Antrag des Kindes auf Neubemessung des Unterhalts für diesen Zeitraum nicht entgegensteht.

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