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Chuzpe im Aufteilungsrecht

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2021/35EF-Z 2021, 79 Heft 2 v. 24.2.2021

§ 82 Abs 1 Z 1 EheG

Bei (Liegenschafts-)Schenkungen (sofern die Sache ursprünglich § 81 Abs 1 Z 1 EheG unterlag) zwischen Ehegatten ist der Wert der geschenkten Sache - soweit er nicht auf spätere Arbeitsleistungen oder Investitionen zurückzuführen ist - bei der Ermittlung des dem die Sache zurückfordernden Geschenkgeber aufzuerlegenden Ausgleichsbetrags nicht miteinzubeziehen.

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