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Tonbandaufnahmen und SMS im Scheidungsverfahren

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2021/33EF-Z 2021, 75 - 77 Heft 2 v. 24.2.2021

§ 1 DSG; Art 2, 15 ff DSGVO

Heimlich aufgenommene und zur Vorlage an ein Gericht bestimmte Tonaufzeichnungen von Gesprächen mit dem Ehepartner sind personenbezogene Daten iSd § 1 DSG. Mangels Beweisnotstands verletzt der Beweisführer durch ihre Vorlage das Recht auf Geheimhaltung.

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