vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ehebruch ist nicht Ehebruch. Oder: Wer warf den 1. Stein?

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2021/32EF-Z 2021, 74 - 75 Heft 2 v. 24.2.2021

§ 49 EheG

Wenn auch der Ehebruch als schwerste Eheverfehlung gegen die eheliche Treuepflicht grundsätzlich besonders schwer wiegt, kommt es bei seiner Beurteilung darauf an, ob und inwieweit er zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat und welches Gewicht ihm im Vergleich zu den Eheverfehlungen des anderen Ehepartners zukommt. Auch ein Ehebruch muss nicht immer zum überwiegenden Verschulden führen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!