vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vergangene Kontakte nicht mehr bekämpfbar, zukünftige noch nicht regelbar?

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2021/31EF-Z 2021, 72 - 74 Heft 2 v. 24.2.2021

§§ 139, 160, 189 ABGB; §§ 45, 62 Abs 1 AußStrG

Die Anfechtung einer Entscheidung über ein Kontaktrecht für abgelaufene Zeiträume ist mangels Beschwer unzulässig.

Nicht möglich ist, für die (ferne) Zukunft eine spätere Ausdehnung des Kontaktrechts bereits jetzt anzuordnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!