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"Vorrangregeln" bei der Obsorgezuweisung

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2021/30EF-Z 2021, 70 - 72 Heft 2 v. 24.2.2021

§§ 138, 160, 178, 181 ABGB; §§ 15, 58 AußStrG

Ist die Obsorge zu entziehen, so ist sie den nach § 178 ABGB in Betracht kommenden Obsorgeträgern unter Wahrung der dortigen Reihenfolge zuzuweisen.

Dies ist mit dem mündigen Minderjährigen zu erörtern.

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