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Pflegeregressforderung bei geringfügigem Nachlass

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2021/20EF-Z 2021, 41 - 43 Heft 1 v. 17.12.2020

§ 153 Abs 3 AußStrG

Ist ein geringfügiger Nachlass nicht überschuldet, ist die Bekanntgabe einer Geldforderung im Verlassenschaftsverfahren als Antrag auf Erteilung der Ermächtigung zur Übernahme von Bargeld oder Bankguthaben nach § 153 Abs 2 AußStrG zu verstehen.

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