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RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2021/13EF-Z 2021, 31 - 32 Heft 1 v. 17.12.2020

§ 231 ABGB

Die Berücksichtigung übermäßiger Betreuungsleistungen durch den geldunterhaltspflichtigen Elternteil erfolgt - unter Heranziehung des bei Unterhaltsentscheidungen grundsätzlich anzuwendenden Ermessens - allgemein in Form von prozentmäßigen Abschlägen (Prozentabzugsmethode).

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