A. Einleitung
Der OGH hat in seiner E 2 Ob 192/17z, (FN 2) die in der Wissenschaft, (FN 3) in der rechtberatenden Praxis und sogar in den Medien für Aufsehen gesorgt hat, ein aus zwei losen Blättern bestehendes - bzw eben gerade nicht bestehendes - fremdhändiges Testaments als formungültig erachtet.