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Österreich wieder vor der Großen Kammer des EGMR

EF Kurz gesagtAufsatzBarbara SimmaEF-Z 2020/31EF-Z 2020, 73 - 74 Heft 2 v. 20.2.2020

Ausgangsbasis ist das U Kurt/Österreich v 4. 7. 2019, 62903/15:

Der Sachverhalt betraf Gewalt in der Familie mit tödlichem Ausgang. Die Bf meldete erste Vorfälle mit ihrem gewalttätigen Mann bereits im Juli 2010, wobei danach ein 14-tägiges Betretungsverbot ausgesprochen und schließlich auch eine strafgerichtl Verurteilung des Ehemanns der Bf, E, wegen Körperverletzung und eine bedingte Haftstrafe von 3 Monaten die Folge waren.

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