In der E 2 Ob 49/19y hat der OGH die Wirkungsweise der Stundungsregelung des § 765 Abs 2 ABGB konkretisiert. Folgender Sachverhalt war zu beurteilen: Der Kl, das einzige Kind des Verstorbenen, machte innerhalb des ersten Jahres nach dessen Tod seinen Anspruch auf Zahlung des vollen Geldpflichtteils gegen den Bekl, den testamentarischen Erben des Verstorbenen, geltend.