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Keine Einsicht in den P-Akt vor Abgabe einer Erbantrittserklärung

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/39EF-Z 2020, 87 - 88 Heft 2 v. 20.2.2020

§ 141 Abs 1 AußStrG

Eine Auslegung von § 141 Abs 1 AußStrG, die entgegen der Rsp zum alten Recht eine Akteneinsicht vor Abgabe einer Erbantrittserklärung ermöglichen soll, kann nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden.

2 Ob 197/19p

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