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Der beweisbelastete Erbschaftskläger

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/38EF-Z 2020, 86 - 87 Heft 2 v. 20.2.2020

§§ 823 f ABGB

Der Erbschaftskläger, der sich auf ein gesetzliches Erbrecht stützt, muss seine Verwandtschaft mit dem Erblasser, den Wegfall ihm vorangehender Berufener und auch den Wegfall eines weiteren gesetzlich Erbberechtigten beweisen, wenn dies bestritten wird.

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