Nach stRsp wird der Bemessung des UhAnspr des einkommenslosen Ehegatten gem § 94 ABGB als Orientierungshilfe in Anteil von 33 % des Nettoeinkommens des anderen Ehegatten bzw 40 % vom gemeinsamen Einkommen bei (ausreichend) verdienendem Ehegatten zugrunde gelegt.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.