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(Keine) Witwenpension bei nachehelicher Lebensgemeinschaft

EF Kurz gesagtAufsatzSusanne Auer-MayerEF-Z 2020/5EF-Z 2020, 17 - 18 Heft 1 v. 20.12.2019

Auch geschiedene Ehegatten haben nach Maßgabe des § 258 Abs 4 ASVG Anspruch auf Witwenpension. Letztere setzt allerdings grds das Vorliegen eines qualifizierten UhTitels in Gestalt eines gerichtl Urteils (§ 258 Abs 4 lit a ASVG), eines gerichtl Vergleichs (§ 258 Abs 4 lit b ASVG) oder einer vor Auflösung der Ehe eingegangenen vertraglichen Verpflichtung (§ 258 Abs 4 lit c ASVG) voraus.

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