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Verletzung elterlicher Verpflichtungen

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/145EF-Z 2019, 264 Heft 6 v. 17.10.2019

§§ 159, 1295 ABGB

Ein schuldhafter Verstoß des obsorgeberechtigten Elternteils gegen § 159 ABGB kann Schadenersatzansprüche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils, insb in Bezug auf den Ersatz von Verfahrenskosten, begründen (4 Ob 8/11x). Entgegen den in der E 10 Ob 27/15s geäußerten Zweifeln sind aufgrund eines Verstoßes gegen § 159 ABGB aufgelaufene Kosten eines Obsorge- und/oder Kontaktrechtsstreits durchaus vom Schutzzweck dieser Bestimmung erfasst.

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