§§ 159, 1295 ABGB
Ein schuldhafter Verstoß des obsorgeberechtigten Elternteils gegen § 159 ABGB kann Schadenersatzansprüche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils, insb in Bezug auf den Ersatz von Verfahrenskosten, begründen (4 Ob 8/11x). Entgegen den in der E 10 Ob 27/15s geäußerten Zweifeln sind aufgrund eines Verstoßes gegen § 159 ABGB aufgelaufene Kosten eines Obsorge- und/oder Kontaktrechtsstreits durchaus vom Schutzzweck dieser Bestimmung erfasst.