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Kontakte und Kindeswille II

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/144EF-Z 2019, 263 - 264 Heft 6 v. 17.10.2019

§ 160 ABGB; §§ 105, 108, 110 AußStrG

§ 108 AußStrG ist zwar auf noch nicht 14-Jährige nicht anzuwenden. Aber auch der Wille eines erst 12 Jahre alten Kindes, das Kontakte zu einem Elternteil ablehnt, kann ausschlaggebend sein.

5 Ob 94/19p

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