§ 160 ABGB; §§ 105, 108, 110 AußStrG
§ 108 AußStrG ist zwar auf noch nicht 14-Jährige nicht anzuwenden. Aber auch der Wille eines erst 12 Jahre alten Kindes, das Kontakte zu einem Elternteil ablehnt, kann ausschlaggebend sein.
5 Ob 94/19p
§ 160 ABGB; §§ 105, 108, 110 AußStrG
§ 108 AußStrG ist zwar auf noch nicht 14-Jährige nicht anzuwenden. Aber auch der Wille eines erst 12 Jahre alten Kindes, das Kontakte zu einem Elternteil ablehnt, kann ausschlaggebend sein.
5 Ob 94/19p