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Zum Umfang des Vertretungsrechts des erbantrittserklärten Erben

EF Kurz gesagtAufsatzClaus SpruzinaEF-Z 2019/6EF-Z 2019, 20 - 21 Heft 1 v. 20.12.2018

Mit dem Tod setzt die Verlassenschaft als juristische Person die Rechtsposition des Verstorbenen fort. (FN 1) Mit der Einantwortung folgt der Erbe der Rechtsposition der Verlassenschaft nach. (FN .

Das Recht der Benützung, Verwaltung und Vertretung der Verlassenschaft

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