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Pflichtteil unbemerkt verjährt

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/25EF-Z 2019, 42 - 43 Heft 1 v. 20.12.2018

§ 1487 ABGB aF

Für den Pflichtteilsanspruch des übergangenen Noterben gilt die kurze Verjährungsfrist des § 1487 ABGB aF, die unabhängig von der Kenntnis des Noterben vom Tod des Erblassers beginnt, und zwar - nach der hier maßgeblichen Rechtslage - mit der Kundmachung des Testaments (Errichtung des Übernahmeprotokolls).

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