Zusammenfassung: Gegenständlich erkennt die entscheidende Instanz darüber, ob der obsorgeberechtigte Elternteil dazu verhalten werden kann, dem besuchenden Elternteil in Hinblick auf eine ärztliche Behandlung die E-Card des Kindes auszufolgen.
Rechtsgrundlagen: § 146c ABGB; § 148 ABGB