Zusammenfassung: Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Frage inne, ob eine mangelnde Bindungstoleranz sowie eine geänderte Wohnsitznahme des obsorgeberechtigten Elternteils unter Umständen ausreicht, um eine Änderung der Obsorgeverhältnisse zu bewirken.
Rechtsgrundlagen: § 176 ABGB