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Keine Gesellschaft für Affen

ZivilrechtJudikaturEF-Z 2012/134EF-Z 2012, 220 Heft 5 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht klärend der Frage nach, ob durch die gemeinsame Betreuung von Affen innerhalb einer Lebensgemeinschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet wird.

Rechtsgrundlagen: § 1175 ABGB

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